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Die bisher im Vertrieb potenziell anwendbare Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung VO Nr. 330/2010 der Europäischen Kommission vom 20.04.2010 („Vertikal-GVO“), wodurch Vereinbarungen zwischen Herstellern bzw. Lieferanten und Händlern vom Kartellverbot freistellbar sind, trat mit 31.05.2022 außer Kraft, da die ursprüngliche Geltungsdauer von 12 Jahren erreicht war. Mit 01.06.2022 trat nun die neugefasste Nachfolgeregelung, kurz „Vertikal-GVO-neu“, samt der dazugehörigen Leitlinien („Vertikal-LL-neu“) in Kraft. Diese bringt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage einige Veränderungen in Form von Lockerungen, aber auch Verschärfungen, welche vor allem das Spannungsfeld Online-/Offline-Vertrieb berücksichtigen.
Kryptowährung, Big Data, künstliche Intelligenz, Datendiebstahl, Cloud, virtuelle, erweiterte oder gemischte Realität, Cyberkriegsführung, Telemedizin, soziale Medien, autonomes Fahren, Industrie 4.0, Strafrecht 4.0, NFT – dies sind nicht die einzigen Themen, die das Zeitalter der vierten, sogenannten digitalen Revolution mit sich bringt. Jede dieser digitalen Veränderungen bringt neue Herausforderungen in allen Bereichen der Gesellschaft mit sich – Die Verknüpfung von Recht und Technologie ist dabei eine der größten. Ein Beispiel, das die besondere Beziehung zwischen Recht und digitalen Technologien sehr gut veranschaulicht, sind die sog. NFT (non-fungible tokens).
Die „aktuelle Zeitenwende“ im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat nicht nur eine politische, sondern auch eine vielleicht noch größere wirtschaftliche Dimension. Sprunghafte Verteuerungen von Rohstoffen und Energie begründen eine zum Teil dramatische Erhöhung der Kosten auf der Aufwandseite der Wirtschaftsunternehmen. Die Unterbrechung von Lieferketten sorgt in der Industrie vielfach für Produktionsausfälle. Bei aller Rechtsangleichung, die sich vor allem im europäischen Rechtsbereich in den letzten 20 bis 30 Jahren vollzogen hat, blieb das Thema Force Majeur von Bemühungen rechtlicher Vereinheitlichungen unberührt. Grund hierfür war scheinbar fehlende Aktualität. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie dieses Thema im Hinblick auf drei zentrale Fragen in den jeweiligen Ländern unserer Partnerkanzleien rechtlich gehandhabt wird.
Am 10. November 2021 bestätigte das Europäische Gericht (EuG) die von der Europäischen Kommission (EK) gegenüber Google im Jahr 2017 ausgesprochenen Strafe in Höhe von EUR 2.42 Milliarden.
Die EK stellte damals fest, dass Google seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Online-Suchdienste in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums missbraucht hatte, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst, konkret einen spezialisierten Suchdienst, gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten favorisierte.
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten in Bezug auf das Wettbewerbsregister tritt mit 1. Dezember 2021 in Kraft. Somit kann dann die elektronische Datenübermittlung an das Wettbewerbsregister starten. Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
Die Europäische Kommission („Kommission“) veröffentlichte am 26. März 2021 Leitlinien zur Anwendung des Verweisungssystems von Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung („FKVO“).
Private-Equity-Unternehmen bzw Investmentbanken könnten für Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch ihre Beteiligungsunternehmen gesamtschuldnerisch für eine Geldbuße belangt werden. So bestätigte der EuGH Ende Jänner 2021 in einer Entscheidung (C-595/18 P, The Goldman Sachs Group Inc. v Europäische Kommission) eine Geldbuße in Höhe von mehr als € 37 Millionen gegen The Goldman Sachs Group Inc („Goldman Sachs“), wegen Beteiligung seiner indirekten Investmentgesellschaft, Prysmian SpA („Prysmian“), an einem weltweiten Unterseekabel-Kartell.
Am 15.12.2020 hat die Europäische Kommission neue Regeln in Form von zwei Gesetzen vorgeschlagen: Das „Gesetz über digitale Dienste“ und das „Gesetz über digitale Märkte“. Grund dafür sind die Auswirkungen der Digitalisierung vor allem auf die Grundrechte und auf den Wettbewerb.
Nach § 1118 ABGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis einseitig vorzeitig auflösen, wenn der Mieter von der Mietsache einen „erheblich nachteiligen Gebrauch“ macht. Die Reichweite und der Inhalt dieser Gesetzesstellen gibt immer wieder Anlass für Diskussionen. Die bloße Vornahme von baulichen Veränderungen durch den Mieter ohne Zustimmung des Vermieters rechtfertigen per se noch nicht die Auflösung des Bestandverhältnisses aus wichtigem Grund.
Staatliche und unternehmerische Compliance-Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben die EU-Staaten unverändert fest im Griff. Unternehmen haben daher schon seit geraumer Zeit ua ihre „Wirtschaftlichen Eigentümer“ offenzulegen. In Österreich wurde dafür eine eigene Datenbank – das „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ – eingerichtet. In Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurden nunmehr weitere Verschärfungen beschlossen.
Das neue „Gesetz über das Handelsgeheimnis“ setzt nunmehr die sog „EU-Geschäftsgeheimnis-Richtlinie“ um. Damit werden die europarechtlichen Anforderungen an den Schutz vertraulichen Know-hows und geheimer Geschäftsinformationen übernommen.
Darüber hinaus enthalten die neuen Gesetzesbestimmungen Verjährungsfristen und wichtige prozessuale Vorschriften zum Schutz der Handelsgeheimnisse in Gerichtsverfahren.
Die Einweg-Plastikflut soll gestoppt werden. Vor kurzem ist daher die EU-Richtlinie „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ in Kraft getreten. Damit wird sich der Einsatz von Kunststoffen als Konsumverpackungen und -waren künftig massiv verändern. Hersteller und Händler werden wegen des nachhaltigen Umgangs mit Kunststoffen deutlich in die Pflicht genommen. Was ist neu?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über die lang diskutierte Frage entschieden, ob und wie Webseiten-Betreiber den Facebook Like-Button (sog „Social Plugin“) entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen einbinden können.
Die Entscheidung resultiert aus einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und einer Tochtergesellschaft der Peek & Cloppenburg KG.
Ein neues Gesetz über Unternehmenskrisen hat die diesbezüglich auf GmbHs anwendbaren Regeln maßgeblich verändert. Unter anderem wurde die Haftung der Geschäftsführung verschärft. Auch die Voraussetzungen zur zwingenden Ernennung eines internen Kontrollorgans wurden angepasst. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform tatsächlich auswirkt: Kommt es zu einer Änderung der Unternehmenskultur oder doch zu vermehrten unternehmerischen Krisen?
Unternehmer, die in Polen geschäftlich tätig und dort für Zwecke der Umsatzsteuer registriert sind, sehen sich ab November 2019 mit neuen Pflichten konfrontiert. Alle in Polen als Zahler von Umsatzsteuer registrierten Unternehmen müssen künftig ihre Bankkonten zur Eintragung in die Liste der Steuerpflichtigen einreichen.
Im Juli 2019 wurden neue gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt. Im Zuge dessen wurde auch das rumänische Gesellschaftsgesetz erheblich geändert. Kernpunkt der Reform: Zur Prävention von Geldwäsche und zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus wurde die Inhaberaktie vollständig abgeschafft. Damit können nur noch Namensaktien ausgestellt werden.
„Whistleblower“ – das sind Personen, die auf Gesetzesverstöße hinweisen – werden künftig noch stärker geschützt. Das ist das Ziel eines neuen Gesetzes, das vor einigen Monaten in Kraft getreten ist. Die neue Regelung knüpft an bereits bestehende Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern im Arbeitsverhältnis an.
Staatliche Beihilfen werden anhand verschiedener Kriterien gewährt. Maßgeblich sind zB die Region oder der Wirtschaftssektor, in die investiert wird, aber auch die strategische Bedeutung der Investition und die Höhe des Investitionsvolumens.Investitionen in strukturschwachen Regionen werden mit höheren Subventionen bedacht als Investments in Industriegebieten. Für die Vergabe von Zuschüssen wird zwischen sechs verschiedenen Regionen differenziert.
Bestandverträge unterliegen einer Rechtsgeschäftsgebühr von 1 %, die an das Finanz¬amt abzuführen ist. Seit 11.11.2017 sind Verträge über die Miete von Wohnräumen gebührenfrei.
Bei der Budgetplanung für das Jahr 2019 sollten sich Unternehmen auf den zu erwartenden Anstieg der polnischen Arbeitskosten vorbereiten. Zunächst muss die Anpassung des Min-destlohns berücksichtigt werden...
Im Wirtschaftsleben kommt es häufig zu Situationen, in welchen der einzig vorhandene Ge-schäftsführer Abschied von der Gesellschaft nehmen will...
In Rumänien ist zum 31.07.2018 das Gesetz 190/2018 und damit die nationale Umsetzung der DSGVO in Kraft getreten...
Aufgrund der geringen Arbeitslosenquote in der Slowakei sehen sich die Arbeitgeber in der letzten Zeit mit einem Mangel an Arbeitskräften konfrontiert...
Die Restschuldbefreiung (RSB) wurde 2015 als Ausnahme von dem Grundsatz der allgemei-nen Vermögenshaftung des Schuldners in der Insolvenzordnung eingeführt...
In Tschechien soll Arbeitnehmern ab 01.07.2019 das Krankengeld wieder bereits ab dem ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit zustehen...
Das am 12.09.2018 erlassene Präsidentschaftsdekret Nr. 32 zum Schutz des Wertes der türkischen Währung (“Dekret”) setzt die Beschränkung von Fremdwährungs- und fremdwährungsindizierten Verträgen fest und sieht vor, dass diese Verträge innerhalb von 30 Tagen in türkische Lira (“TL”) konvertiert werden.
Seit Mai 2014 können Eigentumsrechte auf landwirtschaftlichem Grund und Boden nur na-türliche und juristische Personen erwerben, die sich in Bulgarien länger als fünf Jahre auf-gehalten oder niedergelassen haben.
In Anbetracht des rasanten Wachstums des Onlinehandels hat die chinesische Regierung am 31.08.2018 das erste E-Commerce-Gesetz zur umfassenden Regulierung des Onlinegeschäfts verabschiedet.
Ende 2017 hat der EuGH in der Rechtssache C-42/17 eine viel beachtete Entscheidung zur Frage des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts erlassen.
Nestlé ist Inhaberin einer 3D-Unionsmarke, die dem von ihr vermarkteten "KitKat"-Riegel entspricht und dessen Gestaltung schützt...
Mit der großangelegten Reform des Gesellschaftsrechts aus dem Jahre 2003 hatte der italienische Gesetzgeber die Regelungen über die Governance der Gesellschaften mit beschränkter Haftung weitgehend vereinfacht.
Tätigt eine GmbH nach dem Eintritt ihrer Insolvenzreife noch Zahlungen, haften die Ge-schäftsführer persönlich gegenüber der Gesellschaft, unabhängig von der internen Geschäftsverteilung.
Ist eine neue Gesellschafterliste wegen einer Veränderung beim Handelsregister einzureichen, so hat diese nach dem Beschluss des BGH vom 26.06.2018 – II ZB 12/16 den Anforderungen des § 40 I GmbHG in der Fassung vom 23.06.2017 zu genügen.
Die EU-Richtlinie über die Regelung von vertraulichen Know-how- und Geschäftsinformatio-nen (Know-how-Richtlinie) wurde in Ungarn im Juli 2018 umgesetzt.
Europaweit sind etwa 80 % der Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android aus-gestattet...
Die elektronische Übermittlung von Angeboten im Vergabeverfahren ist nichts Neues und wurde bereits im Bundesvergabegesetz 2006 sowohl für den klassischen Bereich als auch für den Bereich der Sektorenauftraggeber normiert.
Online-Plattformen und Suchmaschinen dominieren den Handel im Internet. Einseitige Geschäftsbedingungen, intransparente Algorithmen und Rankings sind leider keine Seltenheit.
Da in der Vergangenheit wiederholt bei Firmenverkäufen vom Veräußerer weder fällige Gehälter gezahlt noch fällige Sozialabgaben für die Arbeitnehmer abgeführt worden sind, wurde das bulgarische Handelsgesetz durch drei aufeinanderfolgende Novellierungen im Dezember 2017 sowie im Februar und im März 2018 entsprechend geändert.
In Umsetzung der vierten Richtlinie (EU) zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist in Deutschland im Juli 2017 das Geldwäschegesetz (GWG) vollständig neu gefasst worden.
Internationale Geschäfte sind häufig mit der Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Grenzen des Staates verbunden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten auf einem Server in einem Drittland, d.h. an ein Land außerhalb des EWR, gespeichert werden oder ein IT-Unternehmen aus einem Drittland während der Erbringung seiner Dienstleistungen Zugang zu den Daten eines europäischen Unternehmens hat. Sollten die Daten an ein Drittland übermittelt werden, müssen besondere Regelungen der DSGVO eingehalten werden.
Datenschutzverstöße können ab dem 25. Mai 2018 nach der DSGVO schärfer und erleichtert sanktioniert werden. Unternehmen und anderen datenverarbeitenden Stellen drohen nicht nur erleichtert durchsetzbare Schadensersatzansprüche Betroffener, sondern darüber hinaus die Ver-hängung höherer Bußgelder der Aufsichtsbehörden.
Die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) führt die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ein. Der DSB soll als Ansprechpartner für alle da-tenschutzrechtlichen Belange im Unternehmen fungieren und bei allen Themen des Unternehmens mit Datenschutzbezug involviert werden. Er ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde, das Unter-nehmen und die betroffenen Personen.
Ungeachtet des näher rückenden Brexits bleibt das Vereinigte Königreich einer der wichtigsten Wirtschaftspartner der EU. Zukünftig aber können wirtschaftliche Verbindungen in oder über das Vereinigte Königreich teure Konsequenzen haben, kommt es im Umfeld eines Unternehmens zu Steuer- oder Abgabendelikten.
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten wirksam und betrifft weltweit Unternehmen, welche auf dem europäischen Markt tätig sind. Sie gewährt den EU-Bürgern ein höheres Schutzniveau ihrer personenbezo-genen Daten. Die Grundsätze, denen jede Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen muss, finden sich in Art. 5 Abs. 1 und 2 der DSGVO.
Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam werden, die erhöhte Nachweis- und Kontrollpflichten beinhaltet. Ein Verstoß kann zu erheblichen Bußgeldern von bis zu EUR 20 Millionen oder 4 % des jährlichen Umsatzes führen. Wir empfehlen, sich frühzeitig vorzubereiten, um eine Compliance bis Mai 2018 sicher zu stellen.
Am 06.07.2017 wurde die Verordnung Nr. 1876/C/2017 des Justizministers betreffend der Genehmigung der einheitlichen europäischen Kennung für Unternehmen – EUID und des (neuen) Eintragungszertifikats erlassen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die vom europäischen Parlament 2016 erlassen wurde, gewährt ein höheres Schutzniveau von personenbe-zogenen Daten der EU-Bürger. Die DSGVO gilt ab dem 25.05.2018 in allen EU-Ländern unmittelbar und betrifft weltweit Unternehmen, welche auf dem europäischen Markt tätig sind.
Die Europäische Kommission („Kommission“) hat am 10.05.2017 den Abschlussbericht über die Sektoruntersuchung...
Im vorliegenden Fall betrieb ein Arbeitgeber eine Facebook-Seite und ermöglichte es anderen Nutzern, dort öffentliche Postings...
User illegaler Streaming-Seiten haben sich bisher allenfalls in einer rechtlich strittigen Grauzone bewegt. Denn anders...
„Verbrechen lohnt sich nicht.“ Doch so einfach sieht die Realität nicht aus. Die bisherige Rechtslage stellte nicht nur hohe...
Seit jeher ist in der italienischen Rechtswissenschaft umstritten, wie die Beziehung zwischen einem Geschäftsführer...
Immobiliensicherheiten gelten als besonders wertbeständig und werden deshalb gerne als Absicherung gegen...
Am 01.06.2017 ist die wesentliche Novellierung der Vorschriften über die Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung...
Beziehen Sie finanzielle Mittel oder anderes Vermögen aus öffentlichen Quellen? Ist Ihre Firma im Bereich der öffentlichen...
Wenn Ausländer in ihrem Heimatland in Konkurs geraten, sind diese oftmals Eigentümer einer Ferienimmobilie...
Die Arbeitslosenquote in der Tschechischen Republik sinkt auf den niedrigsten Stand seit 1989. Nach Zahlen von...
Zu Zeiten des alten ungarischen BGBs, waren fiduziarische Kreditsicherheiten gesetzlich nicht geregelt, jedoch war es üblich...
Der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismus zeigt neue Auswirkungen. Zuletzt haben die „Panama Papers“ aufgezeigt...
Die Richtlinie über Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen das Kartellrecht (RL 2014/104/EU) vom 26.11.2014...
Mit Urteil vom 8. September 2016 (Az.: C 160/15 – GS Media) hat der Europäische Ge-richtshof (EuGH) entschieden, dass eine Haftung für fremde Inhalte, die gegen Urheberrechte verstoßen, dann gegeben ist, wenn ein Hyperlink auf die betreffende Seite gesetzt worden ist, die Setzung des Links mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgte und der Linksetzende vorher keine Nachprüfungen vorgenommen hat, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk auf der fremden Webseite nicht unbefugt veröffentlicht worden ist.
Zum 01.01.2016 wurde in der Tschechischen Republik eine neue Verpflichtung für alle umsatzsteuerpflichtigen...
Mit Wirkung zum 23. März 2016 ist die EU-Markenverordnung (Unionsmarkenverordnung – UMV) in Kraft getreten.
Grundsätzlich ist es einem Patentinhaber nach Europäischem Recht erlaubt, Unterlassungs- und Rückrufklagen...
Am 7. Juni 2012 verhängte die litauische Wettbewerbsbehörde eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1,5 Mio. gegenüber 30 Reiseveranstalter und Reisebüros aufgrund einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise auf dem Markt für Pauschalreisen in ganz Litauen.
Grundsätzlich ist es einem Patentinhaber nach europäischem Recht erlaubt, Unterlassungs- und Rückrufklagen sowie Klagen auf Rechnungslegung und Schadensersatz zu erheben. Solche gehören zu den Vorrechten des Patentinhabers. Allerdings ist ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Ausübung dieser Rechte bzw durch Erhebung einer solchen Klage sehr wohl möglich.
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat am 09.07.2015 in der Rechtssache C-231/14P InnoLux Corp gegen Kommission bestätigt, dass der Umsatz von vertikal integrierten Unternehmen, auch wenn diese außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“) ansässig sind, Kartellteilnehmern zuzurechnen ist.
Am 03.03.2015 hat das deutsche Bundeskartellamt die Verwendung bestimmter Radiusklauseln für wettbewerbswidrig...
Die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes für Schadensersatzklagen von Geschädigten aus einem rechtswidrigen Kartell bestimmt sich grundsätzlich nach der Verordnung (EG) NR. 44/2001 vom 22.12.2000 („Brüssel-I-Verordnung“), wonach der Wohnsitz des Beklagten maßgebend ist. Gibt es dabei in demselben Verfahren mehrere Beklagte mit verschiedenen Wohnsitzen, hat der Kläger die Wahl, sich an eines der Gerichte zu wenden, an dem einer der Beklagten seinen Wohnsitz hat.
Das Gericht bestätigte am 12.05.2015 in der Rechtssache T-623/13 Unión de Almacenistas de Hierros de España gegen Europäische Kommission, dass die Offenlegung des Schriftwechsels zwischen der Europäischen Kommission („Kommission“) und einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens abgelehnt werden kann.
Das Bundeskartellamt hat am 12.05.2015 eine Geldbuße in Höhe von EUR 300.000 gegen United Navigation GmbH („United“) verhängt. Grund hierfür war die Vereinbarung von Mindestweiterverkaufspreisen von United mit seinen Händlern für den Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2014.
Die Europäische Kommission („Kommission“) hat am 22.04.2015 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Offene Aktiengesellschaft Gazprom („Gazprom“) mit dem Verdacht erlassen, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten missbraucht hat. Demnach wird Gazprom ein Verstoß gegen Artikel 102 AEUV vorgeworfen.
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) bestätigte erneut am 05.03.2015 in den Verbundenen Rechtssachen C-93/13 P und C-123/13 P die Anwendung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Kontinuität. Darüber hinaus hat es in diesem Urteil vor allem die Kriterien für die Haftung eines Wiederholungstäters als solches präzisiert.
Am 09.03.2015 bestätigte das Gericht in der Rechtssache T – 175/12 Deutsche Börse AG gegen Kommission den Beschluss der Europäischen Kommission („Kommission“) COMP/.6166 Deutsche Börse / NYSE Euronext vom 01.02.2012, welches einen Zusammenschluss von Deutsche Börse AG („Deutsche Börse“) und NYSE Euronext („NYSE“) verboten hat.
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat am 18.12.2014 in der Rechtssache C-434/13 P, Europäische Kommission gegen Parker Hannifin Manufacturing Srl und Parker-Hannifin Corporation (zusammen „Parker“) den Grundsatz der wirtschaftlichen Kontinuität präzisiert.
Der EuGH befasste sich in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2014 in der Rechtssache C-302/13, einem Rechtsstreit zwischen der Fluggesellschaft Lithuanian Airlines und dem Betreiber des Flughafens in Riga, mit Rechtsfragen in Bezug auf eine Schadenersatzklage aufgrund einer Verletzung der Wettbewerbsvorschriften.
„Groupement des cartes bancaires“ („Grouping“) is a French economic interest grouping of the main banking institutions which created the interoperability of payments and withdrawals made with bank cards issued by the members of the Grouping (“CB-cards”). At the end of June 2007 the Grouping already had 148 members.
The Grouping introduced in 2002 three pricing measures which included: (1) a mechanism for regulating the acquiring function (“MERFA”), whereby members who issue more CB-Cards than affiliate new trade members to the payment system have to pay certain fees; (2) a reform of the membership fee for new members as well as an additional fee for members, whose CB-Cards in stock exceed a certain threshold; and (3) a fee for issuing CB-Cards to be paid by inactive members.
On 19 December 2007 The European Commission (“Commission”) published a decision regarding multilateral interchange fees (“MIF”) within the card payment system MasterCard for private clients. Only MasterCard’s MIF for cross-border transactions within the European Economic Area (“EEA”) and within Belgium, Ireland, Italy, Latvia, Luxemburg, Malta, Greece and the Czech Republic were subject to this decision, in which the fees were considered as anti-competitive and therefore prohibited. However, no fine was imposed on MasterCard for the application of the MIF.
Am 4. September 2014 entschied der Europäische Gerichtshof („EuGH“), dass die italienische Regelung bezüglich Preise im Güterkraftverkehr gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.
Am 19. September 2007 hat die Europäische Kommission („Kommission“) eine Geldbuße von insgesamt über EUR 300 Mio. gegen sieben Unternehmen aufgrund ihrer Teilnahme am Reißverschluss-Kartell verhängt.
Am 23. Juli 2014 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) eine Geldbuße in Höhe von EUR 20 Mio. gegen das norwegische Lachszucht- und Lachsverarbeitungsunternehmen Marine Harvest ASA („Marine Harvest“) aufgrund eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot.
Die griechische Regierung wurde im Jahr 2008 von der Europäischen Kommission („Kommission“) mittels Entscheidung aufgefordert, Maßnahmen umzusetzen, um wettbewerbswidrige Auswirkungen bezüglich des staatlichen Stromversorgers und Alleineigentümers aller griechischen Braunkohlekraftwerke Dimosia Epicheirisi Ilektrismou AE („DEI“) abzustellen.
Am 09. Juli 2014 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 427,7 Mio. gegen sechs Pharmaunternehmen aufgrund der Durchführung von kartellrechtswidrigen Absprachen, welche die Behinderung der Markteinführung von günstigeren Generikaarzneimitteln bewirkten.
Am 25. Juni 2014 hat die Europäische Kommission („Kommission“) ihre Neufassung der de-minimis-Bekanntmachung erlassen. Prinzipiell regelt diese die Bewertung von grundsätzlich verbotenen Vereinbarungen, die jedoch aufgrund ihrer geringen Bedeutung nicht vom allgemeinen Kartellverbot erfasst werden. Sinn und Zweck der Bekanntmachung ist einerseits die vereinfachte Bewertung von Verhaltensweisen für klein- und mittelständische Unternehmen („KMUs“), um innerhalb des rechtlichen Rahmens zu handeln und zweitens die Ermöglichung der Kommission, sich auf die Fälle zu konzentrieren, die ein höheres Risiko der Verfälschung der Marktbedingungen darstellen.
Im Rahmen der Ermittlungen bezüglich des Hochspannungskabel-Kartells ordnete das Gericht in der Rechtssache T-135/09, Nexans France und Nexan gegen Europäische Kommission an, dass der Konzern Nexans SA („Nexans“) im Ganzen, einschließlich insbesondere der Tochtergesellschaft Nexans France SAS („Nexans France“), Nachprüfungen der Kommission zu dulden hat.
Am 30. November 2005 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen insgesamt in Höhe von EUR 291 Mio. gegen sechzehn Unternehmen die am Industriesäcke-Kartell beteiligt waren. Unter den betroffenen Unternehmen befanden sich auch Trioplast Wittenheim SA („Trioplast Wittenheim“) und die jeweiligen Muttergesellschaften wegen ihrer Teilnahme an kartellrechtswidrigen Absprachen hinsichtlich Industriesäcke aus Kunststoff in Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden zwischen 1990 und 1999. Die Absprachen bezweckten die Festsetzung von Preisen, Erarbeitung gemeinsamer Preisberechnungsmethoden, Aufteilung von Märkten, Zuweisung von Verkaufskontingenten-, Kunden und Aufträgen, Abstimmung von Angeboten bezüglich Ausschreibungen und einen Austausch sensibler Informationen.
Exklusivitätsrabatte von marktbeherrschenden Unternehmen stellen per se einen Missbrauch dar
In 2007 hat die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in der Höhe von insgesamt EUR 922 Mio. gegenüber mehreren Unternehmen aufgrund ihrer Beteiligung im Aufzug- und Fahrtreppenkartell in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden verhängt. Darüber hinaus erließ auch das österreichische Kartellgericht in 2008 Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 75,4 Mio. gegen dieselben Unternehmen für deren Absprachen im österreichischen Markt.
Februar 2014 veröffentlichte das Bundeskartellamt in ihrem Beschluss B9-66/10 die Untersagung der Meistbegünstigungsklausel bzw „Bestpreisklausel“ von Hotelzimmeranbieter HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH („HRS“).
Im Juli 2009 wurden gegen neun Unternehmen wegen ihrer Teilnahme am Kalziumkarbidkartell eine Geldbuße von insgesamt EUR 61 Mio. von der Europäischen Kommission („Kommission“) verhängt. Unter den betroffenen Unternehmen befanden sich auch die Konzernmütter Gigaset AG („Gigaset“, vormals Arques Industries AG) und Evonik Degussa GmbH („Degussa“) wegen der direkten Teilnahme der Tochtergesellschaft SKW Stahl-Metallurgie GmbH („SKW“) am Kartell.
Am 22.06.2009 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von EUR 61 Mio. gegen Hersteller von Kalziumkarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis aufgrund ihrer Teilnahme am Kalziumkarbid-Kartell. Die betroffenen Hersteller haben zwischen April 2004 bis Januar 2007 verbotene Preis-, Quoten- und Kundenabsprachen gehalten sowie auch Informationen bezüglich Preise, Kunden, und Verkaufsvolumen ausgetauscht. Darunter wurden die Preise für Kalziumkarbidpulver, Kalziumkarbidgranulat sowie Magnesiumgranulat, welche zur Herstellung von Stahl und des Schweißgases Acetylen dienen, künstlich erhöht.
Am 07. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission („Kommission“) den Erwerb von Skype Global Sàrl („Skype“) durch Microsoft Corporation („Microsoft“) genehmigt. Sowohl in Anbetracht eines gemeinsamen oder jeweils separaten Marktes für Videokommunikation für natürliche Personen und für Unternehmen, wäre laut Kommission der Effekt dieses Zusammenschlusses gleich.
Am 10.12.2013 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 16 Mio. gegen zwei Unternehmen der Pharmaindustrie aufgrund der verursachten Verzögerung der Markteinführung des generischen Schmerzmittels Fentanyl.
Am 05.12.2013 nahm die Europäische Kommission („Kommission”) das Paket zur Vereinfachung des Verfahrens für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung („FKVO“) an, welches seit dem 01.01.2014 gilt. Weiters hat die Kommission auch den Umfang der erforderlichen Unterlagen für alle Anmeldungsverfahren reduziert.
Am 09.02.2012 meldeten die Unternehmen Alpenmilch Salzburg Gesellschaft mbH („Alpenmilch Salzburg“) und Käsehof GmbH („Käsehof“) den Erwerb von 51% der Geschäftsanteile von Käsehof durch Alpenmilch Salzburg bei der Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“) an.
Das türkische Steuersystem ist unter Einfluss des deutschen Steuersystems entwickelt worden, so dass beide Steuersysteme grundsätzlich vergleichbar sind. Ebenso...
Am 20.10.2004 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) eine Geldbuße in Höhe von EUR 2,59 Mio. gesamtschuldnerisch gegen das amerikanische Unternehmen Dimon Inc. („Dimon“) wegen der Teilnahme an einem Kartell im spanischen Rohtabakmarkt von ihrer Tochtergesellschaft Agroexpansión S.A („Agroexpansión“).
Die Europäische Kommission („Kommission“) hat in 2007 Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 750 Mio. gegen elf Unternehmen wegen Submissionsabsprachen im Markt für gasisolierte Schaltanlagen zum Verkauf an Stadtwerken verhängt.
In 2010 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 622 Mio. gegen 17 Unternehmen im Markt für Badezimmerausstattungen wegen Preisabsprachen, die in sechs europäischen Ländern zwölf Jahren lang durchgeführt wurden.
In 2008 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von über EUR 675 Mio. gegen neun Unternehmen wegen der Teilnahme an einem Kartell bezüglich Paraffinwachs, welches von 1992 bis 2005 durchgeführt wurde. Die illegalen Vereinbarungen umfassten Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und Austausch sensibler Informationen.
Am 13. September 2006 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von EUR 267 Mio. an Unternehmen für deren Beteiligung an einem Kartell für Straßenbaubitumen in den Niederlanden.
Am 11. März 2008 hatte die Europäische Kommission („Kommission“) im Fall COMP/38.543 - internationalen Umzugsservice (International Removal Services) – mehrere Geldbußen für belgische Umzugsunternehmen aufgrund Ihrer Teilnahme an einem Kartell bezüglich direkte sowie indirekte Preis- und Submissionsabsprachen verhängt. Einer der Teilnehmer war die Gosselin Gruppe NV („Gosselin“), deren Anteile zu 92% der Stichting Administratiekantoor Portielje („Portielje“) und 8% der Vivet in Gosselin NV gehörten, in denen Portielje wiederrum 99,87% gehört.
Die Europäische Kommission eröffnete am 20. Juni einen weiteren Konsultationsprozess bzgl der EU-Fusionskontrollverordnung, diesmal mit den beiden Schwerpunkten: (i) Minderheitsbeteiligungen und (ii) die Verweisung von Fusionsfällen an die Kommission bzw. an nationale Wettbewerbsbehörden.
Im Jahr 1994 wurde die Spediteurs-Sammelladungs-Konferenz („SSK“) der Spediteure gegründet, um durch Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen Wettbewerb unter ihren Mitgliedern zu fördern. 1996 wurde die SSK sowohl von Anwälten als auch vom Kartellgericht als zulässiges „Bagatellkartell“ ohne Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel qualifiziert.
Am 11. Juni 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission („Kommission“) ihren Vorschlag für eine Richtlinie bezüglich Schadensersatzansprüche für Opfer von Kartellrechtsverstößen.
Zur Zeit führt die Europäische Kommission („Kommission“) Konsultationsprozesse im Bereich der unlauteren Geschäftspraktiken...
In den letzten 10 Jahren erzielte die Türkei ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von über 5 % - verglichen mit dem OECD-Durchschnitt fast ein Dreifaches anderer Länder. Die Türkei ist damit...
Im Sommer 2012 haben sich mehr als 20 europäische Hersteller von Solarpaneelen und Schlüsselkomponenten zum Ad-hoc-Branchenverband EU ProSun zusammengeschlossen...
Im letzten Halbjahr befasste sich der Europäische Gerichtshof („EuGH“) mit Vorabentscheidungsverfahren hinsichtlich der Anwaltsberatung...
Der wohl medienbekannteste Fall im Kartellrecht während der letzten Monate betraf Microsoft. Die Europäische Kommission („Kommission“) hat dem Software-Konzern eine Geldbuße...
Neu: Zahlungsverzugsgesetz 2013Mit dem „Zahlungsverzugsgesetz“ (ZVG) wurden neue Regelungen zu Geldschulden beschlossen. Diese Änderungen umfassen den Bereich B2B ebenso wie das Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern...
Per 1.3.2013 traten die Änderungen des Kartellgesetzes (KartG) und des Wettbewerbsgesetzes (WettbG) durch das Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2012 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen liegen in der Erweiterung der...
Auch wenn ein Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, die zur Selbsterhaltung führen würde, kann diesem eine zweite Berufsausbildung zugebilligt werden. Maßgeblich für die Bejahung des Fortbestehens des...
Durch das Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2012, dessen Änderungen im Kartellgesetz (KartG) und im Wettbewerbsgesetz (WettbG) per 1.3.2013 in Kraft traten, wurden vor allem die Ermittlungsbefugnisse der...
Mit dem KindNamRÄG 2013 wurde neben der Liberalisierung des Namensrechts, das nun auch Doppelnamen für ganze Familien ermöglicht, der Weg der Eltern zur Obsorge und die gemeinsame Obsorge neu gestaltet und verschiedene Neuerungen...
Der Oberste Gerichtshof kippt in seinem Entscheid 4Ob164/12 i die „Hin- und Rückflugsklausel“ einer österreichischen Fluggesellschaft, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen der verwendeten allgemeinen...
„Fitness-Studio“- Entscheidung des OGHIn seiner Entscheidung 9 Ob 69/11d vom 29.05.2012 hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) über Klage der Arbeiterkammer in einem sog. „Verbandsprozess“mit einigen Fragen zu Verträgen mit...
Durch Mobbing entstehen Unternehmen jährlich große wirtschaftliche Schäden. Dies insbesondere durch die verringerte Arbeitsleistung, die höhere Fehleranfälligkeit, sowie vor allem den vermehrten Krankenständen der betroffenen...
Zum 1. Juli 2012 ist die Neufassung des türkischen Handelsgesetzbuches in Kraft getreten. Zwar wurde die grundlegende Struktur beibehalten, dennoch finden sich wichtige, praxisrelevante Änderungen, insbesondere was das Gesellschaftsrecht angeht. So wurde unter anderem die Gründung der beiden, bei ausländischen Investoren sehr beliebten, Gesellschaftsformen der türkischen GmbH (Limited Şirketi) und Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi) erleichtert.
In 2007 verhängte die Europäische Kommission („Kommission”) Geldbußen in Höhe von EUR 183 Mio. gegen die Teilnehmer am Kartell im spanischen Markt für Bitumen. Die Absprachen umfassten Quotenregelungen, Kunden- und Gebietsaufteilungen, Austausch von Informationen, Preisabsprachen sowie Überwachungs- und Kompensierungssysteme für die Einhaltung der Vereinbarungen. Die spanischen Tochtergesellschaften des portugiesischen Unternehmens Galp Energia („Galp Energia“) und des Schwedischen Unternehmens Nynäs Petroleum („Nynäs“) waren am Kartell beteiligt und legten jeweils Berufung gegen die Entscheidung der Kommission ein.