Höchste bisher verhängte Geldbuße von Gericht bestätigt

Exklusivitätsrabatte von marktbeherrschenden Unternehmen stellen per se einen Missbrauch dar

Am 12. Juni 2014 bestätigte das Gericht in der Rechtssache T-286/09, Intel Corp gg Europäische Kommission, die gegen Intel Corp. („Intel“) in 2009 verhängte Geldbuße in Höhe von EUR 1,06 Mrd. Die Europäische Kommission („Kommission“) hatte am 13. Mai 2009 die Geldbuße gegen Intel aufgrund eines Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren erlassen. Dabei hatte Intel zwischen den Jahren 2002 bis 2007 den Marktausschluss seines einzig ernsten Wettbewerbers Advanced Micro Devices Inc. („AMD“) bewirkt.

Mit einem Marktanteil von mindestens 70 % hat Intel vier führende Computerhersteller Rabatte zugesagt, unter der Bedingung, dass fast alle „x86-Prozessoren“ nur von Intel bezogen werden. Teilweise zahlte auch Intel an Computerherstellern, um eine zukünftige Vermarktung von AMD-Prozessoren zu verringern oder ganz auszuschließen. Darüber hinaus hatte Intel auch Zahlungen an Media – Saturn Beteiligungs GmbH („Media-Saturn“) zugesagt, wenn über ihre Filialen nur Computer mit von Intel hergestellten „x86-Prozessoren“ verkauft würden. Dadurch konnte Intel die Verkäufe seines Wettbewerbers AMD stark beeinträchtigen. Hierdurch veranlasste Intel eine Verringerung der Wahlmöglichkeit von Prozessoren für Verbraucher sowie der Innovation am betroffenen Markt.

Das Gericht wies bei der Bestätigung darauf hin, dass Exklusivitätsrabatte von einem Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung in der Regel unzulässig sind, da solche grundsätzlich den Marktauschluss von einem oder mehreren Wettbewerbern bezwecken. Ein weiterer Nachweis ist hierfür im Regelfall, zB durch einen sog. „as efficient competitor test“, nicht notwendig.

Fernerhin bestätigte das Gericht die Feststellung der Kommission, dass die Zahlungen an Computerherstellern, um den zukünftigen Verkauf von AMD-Prozessoren auszuschließen, „ausschließlich auf Wettbewerbsbeschränkungen gerichtete Maßnahmen“ darstellen.

Weiters hatte die Kommission in ihrer Entscheidung auch richtig beurteilt, dass die Maßnahmen seitens Intel eine langfristige Gesamtstrategie darstellten, um AMD zumindest von den wichtigsten Vertriebskanälen zu verdrängen.

Da insgesamt die Geldbuße weit unter der Obergrenze von 10% des Konzernumsatzes von Intel lag, nämlich nur bei 4,15%, sah das Gericht keine weiteren Rechtfertigungsmöglichkeiten seitens Intel für eine Herabsetzung der Geldbuße. Die Entscheidung der Kommission wurde zur Gänze bestätigt.

Autoren:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn