Allianz: Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate

Whistleblowing in Unternehmen

„Whistleblowing“ bezeichnet das Aufdecken von Missständen, wie beispielsweise Korruption, Geldwäsche, Umweltgefährdungen, durch Hinweisgeber („Whistleblower“), die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Insiderwissen erlangt haben. Hinweisgeber müssen meist in Folge ihrer Meldungen schwerwiegende persönliche oder berufliche Nachteile in Kauf nehmen.

Zum Schutz von Hinweisgebern hat die EU bereits im Jahr 2019 die Whistleblowing-Richtlinie >> erlassen. Mit dieser Richtlinie wurde für Unternehmen die Verpflichtung vorgesehen, dass diese Kanäle und Verfahren zur Ermöglichung von Meldungen über Missstände und Rechtsverstöße einrichten.

Auf den Folgeseiten dieses Newsletters geben wir ein Update zum aktuellen Stand der Umsetzungen in den jeweiligen Ländern unserer Partnerkanzleien.

Rechtssicherheit durch SCHINDHELM WHISTLEBLOWING SOLUTION

Unsere SCHINDHELM WHISTLEBLOWING SOLUTION bietet Hinweisgebern eine völlig anonyme, rechtskonforme Möglichkeit, um Missstände im Unternehmen zu melden und erfüllt sämtliche Voraussetzungen der EU-Whistleblowing Richtlinie sowie deren nationale Umsetzungen. Mit unserer SCHINDHELM WHISTLEBLOWING SOLUTION unterstützen wir Sie gerne dabei, alle wichtigen Whistleblowing-Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und Compliance & Corporate Governance zu erfüllen.

Bei der Einrichtung eines internen Meldesystems sind neben den Regelungen der nationalen Umsetzungsakte auch weitere Rechtsbereiche, wie z.B. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. betroffen und zu beachten. Unsere Anwälte bündeln die gesamte Bandbreite der Expertise, die erforderlich ist, um Ihr internes Meldesystem zu implementieren und sich daraus ergebende rechtliche Handlungsschritte erfolgreich umzusetzen.


 

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Autor: Lukas Urban