EuGH: Italienische Regelung bzgl der Festsetzung von Mindestpreisen verstößt gegen europäisches Recht

Am 4. September 2014 entschied der Europäische Gerichtshof („EuGH“), dass die italienische Regelung bezüglich Preise im Güterkraftverkehr gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.

Das Gesetz verbietet Preise zu verlangen, die unter einem gewissen Betrag bzw festgelegte Mindestbetriebskosten legen. Diese Mindestbetriebskosten werden von Verbänden der Kraftverkehrsunternehmen und Nutzer von Beförderungsleistungen vereinbart. Sollten diese Verbände zu keiner Vereinbarung kommen, ist die Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr („Osservatorio“) hierfür zuständig. Die Beobachtungsstelle besteht ebenso aus Vertretern des Staates und den erwähnten Verbänden.

Im Jahr 2011 erhob die Erdölgesellschaft Anonima Petrol Italiana Klage auf Nichtigkeitserklärung hinsichtlich der vom Osservatorio damals festgelegten Mindestbetriebskosten beim Tribunale amministrativo regionale per il Lazio. Dieser stellte wiederum die Frage an den EuGH, ob diese Regelung überhaupt im Einklang mit der europäischen Rechtsordnung steht.

Der EuGH erklärt in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, Anonima Petroli Italiana SpA gegen Ministero della Infrastrutture e die Trasporti und Ministero dello Sviluppo Economico, dass das Festsetzen von Mindestbetriebskosten gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und Unternehmer in ihrer Handlungsfreiheit einschränkt, indem es ihnen verwehrt, günstigere Tarife anzubieten. Demnach ist die Regelung dazu geeignet, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu beeinträchtigen.

Authoren:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn