Fairness und Transparenz im Onlinehandel

Hintergrund
Online-Plattformen und Suchmaschinen dominieren den Handel im Internet. Einseitige Geschäftsbedingungen, intransparente Algorithmen und Rankings sind leider keine Seltenheit. Hierfür wird nun Unternehmen wie Amazon, Google, Ebay, booking.com etc in der EU allerdings ein Riegel vorgeschoben. Am 26.04.2018 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten vorgestellt.

Ziel der Verordnung ist die Gewährleistung eines fairen, berechenbaren, tragfähigen und vertrauenswürdigen Online-Geschäftsumfeldes und eine Vereinfachung des Markteintritts. Die VO soll Anwendung finden, wenn (i) der Nutzer in der EU niedergelassen ist und (ii) dieser seine Produkte oder Dienstleistungen via Online-Vermittlungsdienst Verbrauchern anbietet, die sich in der EU aufhalten. Daher ist weder die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat noch ein Wohnsitz in der EU erforderlich.

Höhere Transparenz
Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Geschäftsbedingungen leicht verständlich und leicht zugänglich sind. Es müssen auch die möglichen Gründe für die Entfernung oder Sperrung eines Nutzers von einer Plattform im Voraus dargelegt werden. Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen einer angemessenen Mindestankündigungsfrist. Eine (zeitweise) Auslistung muss begründet werden.

Zusätzlich sind folgende Angaben in den Geschäftsbedingungen festzulegen: (i) Datenzugang, dh welche Daten von wem unter welchen Voraussetzungen generiert und zugänglich gemacht worden sind; (ii) Angaben zur Behandlung des Anbietens eigener Waren oder Dienstleistungen auf der Webseite im Vergleich zu den von den Nutzern angebotenen und (iii) Einsetzen von Meistbegünstigungsklauseln.

Außerdem müssen allgemeine Kriterien für das Ranking von Produkten und Dienstleistungen festgelegt worden sein.

Wirksame Streitbeilegung
Da Nutzer naturgemäß aufgrund ihrer Abhängigkeit von Online-Vermittlungsdiensten nur begrenzte Möglichkeiten haben, ihre Ansprüche diesen gegenüber durchzusetzen, müssen Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. Ausgenommen hiervon sind kleine Unternehmen aufgrund der hierfür erforderlichen Kosten.

Für eine außergerichtliche Streitbeilegung müssen die Online-Vermittlungsdienste zukünftig in ihren Geschäftsbedingungen unabhängige und qualifizierte Mediatoren bekanntgeben, mit denen sie im Fall einer außergerichtlichen Streitbeilegung zusammenarbeiten.

Zusätzlich sollen Verbände das Recht erhalten, die neuen Vorschriften für Transparenz und Streitbeilegung im Namen der Unternehmen gerichtlich durchzusetzen zu können.

Verhaltenskodex
Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten und Verbände werden aufgefordert, spezifische Verhaltenskodizes hinsichtlich dieser neuen Vorschriften auszuarbeiten.

Autorin: Christina Hummer