Microsoft – EUR 562 Mio. Geldbuße wegen Nichteinhaltung von Verpflichtungszusagen

Der wohl medienbekannteste Fall im Kartellrecht während der letzten Monate betraf Microsoft. Die Europäische Kommission („Kommission“) hat dem Software-Konzern eine Geldbuße in Höhe von EUR 561 Millionen auferlegt, da er seiner Verpflichtung, Nutzern die Wahl des Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist. 2009 hatte die Kommission entsprechende Verpflichtungszusagen von Microsoft bis 2014 für rechtsverbindlich erklärt. Nun musste sie feststellen, dass dies bei 15 Millionen Nutzern nicht eingehalten wurde. Der Softwarekonzern hatte zwischen Mai 2011 und Juli 2012 die Softwareaktualisierung Service Pack 1 für Windows 7 ohne den Auswahlbildschirm für die freie Wahl des Web-Browsers ausgeliefert. Insgesamt wurden gegen Microsoft während der letzten neun Jahre über EUR 2,2 Milliarden an Geldbußen von der Kommission verhängt.

In seiner kürzlich gehaltenen Rede nahm Joaquin Almunia Bezug auf diesen Fall und betonte, wie wichtig es sei, dass von der Kommission nach Art. 9 der VO 1/2003 aufgesetzte Verpflichtungszusagen zum Schutz von Konsumenten und eines freien Wettbewerbs befolgt werden müssen und deren Einhaltung weiterhin von der Kommission konsequent überwacht wird. Auch wenn Microsoft die 2009 auferlegten Verpflichtungen weitgehend befolgte, war der Browser-Auswahlbildschirm in Windows-Betriebssystemen über ein Jahr lang für 15 Millionen Nutzer nicht auswählbar. Sei es vorsätzlich begangen oder nicht, so handelt es sich hierbei um den ersten Fall, in welchem Verpflichtungszusagen nicht eingehalten wurden. Dies verstößt gegen die Rechtslage und muss mit Geldbußen bestraft werden. Bei der Bestrafung wurde indes auch darauf Rücksicht genommen, dass Microsoft nach Aufdeckung des Falles mit der Kommission, was die Aufdeckung des Falles, Klärung der Umstände und Beendigung der Untersuchung erleichterte.

Joaquin Almunia betonte zudem die Wirksamkeit der im Jahre 2009 Microsoft auferlegten Pflicht zur Schaffung Browser-Auswahlbildschirms. Allein zwischen März und November 2010 wurden 84 Millionen Browser über dieses Fenster heruntergeladen. Folglich haben die Kunden eine leicht zugängliche und überschaubare Wahl des Angebots, zugleich haben die Anbieter einen Wettbewerb, welcher die Entwicklung der Browser weiter vorantreibt. Der EU-Kommissar bekräftigte zudem die Zustimmung zu Verpflichtungszusagen als eine wesentlich effektivere und auf Kooperation gestützte Methode des Wettbewerbsschutzes.