Gericht bestätigt wiederum gesamtschuldnerische Haftung für Muttergesellschaft

In 2008 verhängte die Europäische Kommission („Kommission“) Geldbußen in Höhe von über EUR 675 Mio. gegen neun Unternehmen wegen der Teilnahme an einem Kartell bezüglich Paraffinwachs, welches von 1992 bis 2005 durchgeführt wurde. Die illegalen Vereinbarungen umfassten Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und Austausch sensibler Informationen.

Der Markt für Paraffinwachs wird auf ca. EUR 500 Mio. geschätzt. Paraffinwachs wird für eine breite Palette von Produkten, wie z.B. Kerzen, Pappbecher, Klebstoffe, Kaugummis, etc., benutzt. Es wird vermutet, dass jeder Haushalt und jedes Unternehmen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einen erhöhten Preis für das eine oder andere Produkt bezahlt hat.

Die Geldbuße von Total Raffinage Marketing betrug EUR 128 Mio. Außerdem wurde dessen Muttergesellschaft Total S.A. gesamtschuldnerisch in die Haftung genommen.

Am 13. September 2013 bestätigte das Gericht die gesamtschuldnerische Haftung von Total S.A. und wies die Berufung von Total S.A. und dessen Tochtergesellschaft ab (siehe Rechtssachen T-548/08, Total S.A. gg Kommission, und T-566/08, Total Raffinage Marketing gg Kommission). Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass sich die Kommission bei der Berechnung des Koeffizienten für die Dauer der Zuwiderhandlung bezüglich Total Raffinage Marketing geirrt hatte und reduzierte somit die Geldbuße für die Tochtergesellschaft um fast EUR 2,5 Mio.

Authors:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn