Ein Europa für das digitale Zeitalter: Kommission schlägt neue Regeln für digitale Plattformen vor

Am 15.12.2020 hat die Europäische Kommission neue Regeln in Form von zwei Gesetzen vorgeschlagen: Das „Gesetz über digitale Dienste“ und das „Gesetz über digitale Märkte“. Grund dafür sind die Auswirkungen der Digitalisierung vor allem auf die Grundrechte und auf den Wettbewerb.

Im Mittelpunkt dieser beiden Vorschläge stehen die europäischen Werte, wonach Verbraucher und deren Grundwerte im Internet besser geschützt werden sollen. Dadurch soll es zu einem faireren und offeneren digitalen Markt kommen. Die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sorgt dafür, dass Nutzern neue bzw. verbesserte Online-Dienste zur Verfügung stehen. Auch wird kleineren Unternehmern bzw. Start-Ups geholfen, weil der Zugang zu Kunden erleichtert wird und auch eine Senkung der Rechtsverfolgung erfolgt. Abgesehen davon verhindern die neuen Vorschriften, dass Online-Plattformen, die zu „Torwächtern“ geworden sind bzw. werden, unfaire Bedingungen anwenden.

Gesetz über digitale Dienste

Um den Online-Plattformen und deren besonderen Risiken für die Nutzer entgegenzuwirken, sieht das Gesetz EU-weit verbindliche Pflichten für alle systemrelevanten (wenn mehr als 10% der EU-Bevölkerung erreicht werden) digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Weiters werden neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte festgelegt und der umfassende Schutz der vermittelnden Plattformen und den Behörden hergestellt. Auch soll der „Aktionsplan für Demokratie“ ergänzt werden.

Konkret bedeutet es, dass folgende Angelegenheiten geregelt werden:

  • Vorschriften für die Entfernung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte aus dem Internet;
  • Schutzvorkehrungen für Nutzer, deren Inhalte von Plattformen irrtümlicherweise gelöscht werden;
  • Neue Pflichten für sehr große Plattformen, die risikobasierte Maßnahmen ergreifen müssen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern;
  • Weitreichende Transparenzmaßnahmen, (v.a. Online-Werbung und Algorithmen, mit denen den Nutzern Inhalte empfohlen werden);
  • Befugnisse zur Untersuchung der Funktionsweise der Plattformen (Forscher erhalten Zugang zu wichtigen Plattformdaten);
  • Vorschriften für die Nachverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren oder Dienstleistungen leichter aufspüren zu können;
  • Ein innovativer Kooperationsprozess zwischen den Behörden, um eine wirksame Durchsetzung im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten;
  • Bestimmung darüber, dass Plattformen direkt durch die Kommission sanktioniert werden können.

Gesetz über digitale Märkte

Bestimmte Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ im Binnenmarkt fungieren, sollen damit vorgekehrt werden. Durch ihre gefestigte Position können diverse (private) Plattformen so mächtig werden, dass sie selbst die Regeln bestimmen können. Wenn unlautere Geschäftspraktiken verwendet werden, können andere Anbieter im Erreichen von Kunden ausgebremst werden.

Das Gesetz baut u.a. auf der „VO über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen“ auf und soll u.a. folgende Punkte enthalten:

  • Das Gesetz gilt für jene Anbieter der zentralen Plattformdienste, die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind (zB Suchmaschinen, soziale Netzwerke). Diese müssen aber den objektiven gesetzlichen Kriterien als „Torwächter“ entsprechen;
  • Festlegung von Schwellenwerten für die Ermittlung von „Torwächtern“;
  • Verbot von eindeutig unlauteren Praktiken;
  • Geldbußen iHv 10% des weltweiten Umsatzes als Abschreckung vor Verstößen;
  • der Kommission werden Möglichkeiten gegeben, gezielte Marktuntersuchungen durchführen, um zu beurteilen ob neue Praktiken aufgenommen werden müssen, damit mit der raschen Entwicklung der digitalen Märkte Schritt gehalten werden kann.


Autor: Christina Hummer