Gericht reduziert Geldbußen im Spanischen Bitumen Kartell

In 2007 verhängte die Europäische Kommission („Kommission”) Geldbußen in Höhe von EUR 183 Mio. gegen die Teilnehmer am Kartell im spanischen Markt für Bitumen. Die Absprachen umfassten Quotenregelungen, Kunden- und Gebietsaufteilungen, Austausch von Informationen, Preisabsprachen sowie Überwachungs- und Kompensierungssysteme für die Einhaltung der Vereinbarungen. Die spanischen Tochtergesellschaften des portugiesischen Unternehmens Galp Energia („Galp Energia“) und des Schwedischen Unternehmens Nynäs Petroleum („Nynäs“) waren am Kartell beteiligt und legten jeweils Berufung gegen die Entscheidung der Kommission ein.

Am 16. September 2013 stellte das Gericht in den Rechtssachen T-482/07, Nynäs Petroleum und Nynas Petróleo gg Kommission, und T-462/07 Galp Energia España u.a. gg Kommission, fest, dass sich die Kommission sowohl bei der Feststellung der Zuwiderhandlung als auch der Schwere des Verstoßes geirrt hatte.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Entscheidung der Kommission nahm das Gericht die Tochtergesellschaften von Galp Energia, Galp Energia España S.A. und Petróleos de Portugal, hinsichtlich der Überwachungs- und Kompensierungssysteme nicht in die Haftung. Trotz der Kenntnis, dass ein solches Kompensierungssystem existierte und, dass sie das Dasein eines Überwachungssystem erkennen hätten können, gab es keine Beweise bezügliche ihrer Teilnahme in diesen beiden Absprachen. Demnach gewährte das Gericht eine Reduktion der Geldbußen für Galp Energia España und Petróleos de Portugal jeweils von EUR 8,7 Mio. auf EUR 6,4 Mio. sowie von EUR 8,3 Mio. auf EUR 6,2 Mio.

Weiters stellte das Gericht bezüglich der von Nynäs eingelegten Berufung fest, dass die Kommission die Schwere des Verstoßes falsch beurteilt hatte. Somit gewährte das Gericht eine weitere Reduktion der Geldbuße von Nynäs in der Höhe von 2%. Demnach wurden die Geldbußen für die Tochterunternehmen Nynäs Petroleum und Nynäs Petróleo jeweils von EUR 10,4 Mio. auf EUR 10,2 Mio. sowie von EUR 10,6 Mio. auf EUR 10,4 Mio. reduziert.

Obwohl das Gericht die Reduktion der Geldbußen gewährt hat, hielt es fest, dass die durchgeführten Absprachen einen besonders schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellten.

Autoren:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn