Konsultationsprozesse

Zur Zeit führt die Europäische Kommission („Kommission“) Konsultationsprozesse im Bereich der unlauteren Geschäftspraktiken in der B2B-Lieferkette, des ersten Entwurfs der neuen De-minimis-Verordnung, Technologie-Transfer-Vereinbarungen und des Entwurfs zu vereinfachten Verfahren nach der EU-Fusionskontrollverordnung durch.

Grünbuch zu unlauteren Handelspraktiken auf b2b-Ebene
Die Kommission hat Anfang des Jahres ein Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nichtlebensmittel in Europa veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Ziel des Grünbuchs ist, eine Absprache der Interessengruppen zu starten und mögliche nächste Schritte zur Lösung des Problems von unlauteren Geschäftspraktiken in Business-to-Business-Beziehungen entlang der Lieferkette des Einzelhandels genauer zu identifizieren.

Entwurf der neuen De-minimis-Verordnung
Bei der geplanten Modernisierung der De-Minimis-Verordnung möchte die Kommission den Höchstbetrag von EUR 200.000 pro Unternehmen in drei Steuerjahren belassen, angesichts entsprechender Anregungen von Interessenträgern sieht der Entwurf eine Vereinfachung und Klärung der Vorschriften vor, sodass der Verwaltungsaufwand für geringfügige Beihilfen sinken soll. Beispiele dafür sind:

  • Schaffung eines Safe Harbours für Darlehen von nicht mehr als 1 Mio. EUR , die eine Laufzeit von höchstens fünf Jahren aufweisen. Bei solchen Kleindarlehen muss kein Bruttosubventionsäquivalent auf der Grundlage des geltenden Referenzzinssatzes berechnet werden.
  • Bei der Bestimmung des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ – die vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgenommen bleiben müssen – sollen ausschließlich leicht zu beurteilende Kriterien herangezogen werden.
  • Im Einklang mit der 2012 erlassenen spezifischen De-minimis-Verordnung für Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) erbringen, soll der niedrigere Höchstbetrag für den Personenkraftverkehr aufgehoben werden, da dieser Wirtschaftszweig nicht mehr durch kleine Unternehmen gekennzeichnet ist.

Technologie-Transfer
Die Kommission erarbeitete einem Vorschlag für neue Wettbewerbsvorschriften für die Bewertung von Technologietransfer-Vereinbarungen, mit denen ein Lizenzgeber einem Lizenznehmer erlaubt, Patente, Know-how oder Software für die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen zu nutzen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die derzeit geltenden Vorschriften zu aktualisieren, um Anreize für Forschung und Innovation zu erhöhen, die Verbreitung geistigen Eigentums zu erleichtern und den Wettbewerb zu beleben.

Entwurf zu vereinfachten Verfahren nach der EU-Fusionskontrollverordnung
Die Kommission möchte bestimmte Verfahren für die Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontrollverordnung vereinfachen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die EU-Fusionskontrolle durch Bürokratieabbau und eine Straffung der Verfahren einfacher zu machen. Diese Initiative ist Teil der Gesamtstrategie der Kommission, um die Verwaltungsverfahren weniger belastend für die Unternehmen zu machen.

Insbesondere schlägt die Kommission vor, die vereinfachten Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse zu aktualisieren. Demnach werden vor allem durch Anhebung der Marktanteilsschwellen die Anwendungsfälle, in denen Unternehmen ein kürzeres Anmeldeformular für bestimmte Kategorien von Zusammenschlüssen, die in der Regel keine wettbewerbshindernde Wirkung ausüben, verwenden können, erweitert. Die Kommission kann solchen Transaktionen ohne eine umfassende Marktuntersuchung zustimmen. Gleichzeitig werden die Formblätter der bisher gängigen Praxis der Kommission bzgl. der erforderten Daten und Informationen angeglichen.