Beihilfenrecht

Ziel des Beihilfenrechts ist es, Handel und Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union nicht zu verfälschen. Beihilfen können in unterschiedlichster Form, beispielsweise als Darlehen oder Steuerbegünstigung, von nationalen öffentlichen Einrichtungen gewährt werden. Dabei müssen die eng gefassten Bestimmungen des Beihilfenrechts der EU beachtet werden. So müssen Beihilfen bei der Europäischen Kommission angemeldet und von dieser vor Gewährung genehmigt werden. Rechtswidrig gewährte Beihilfen kann die Europäische Kommission zurückfordern.

SCWP SCHINDHELM kennt die Herausforderungen des Beihilfenrechts und navigiert Unternehmen sicher durch die komplexe Materie. Im Vorfeld beraten wir Unternehmen, ob es sich bei der konkreten Förderung um eine staatliche Beihilfe handelt, die der Kontrolle durch die EU unterliegt. Sofern eine Anmeldung nicht vermieden werden kann, unterstützen wir Unternehmen beim Anmelde- und Genehmigungsverfahren. Ebenso vertreten wir Unternehmen in Rückforderungsverfahren. Bei Transaktionen helfen wir Unternehmen, rechtswidrig erhaltene Beihilfen aufzudecken. Zudem unterstützen wir Unternehmen bei der Einbringung von Beschwerden, die sich gegen die Gewährung rechtswidriger Beihilfen an andere Unternehmen richten.