Milliardenstrafe gegen Google wegen Missbrauch durch Android

Hintergrund
Europaweit sind etwa 80 % der Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android ausgestattet. Im Gegensatz zu den Betriebssystemen iOS und Blackberry OS, die von Fremdherstellern nicht genutzt werden dürfen, werden Mobilgeräte unterschiedlicher Hersteller mit Android betrieben. Fremdhersteller von Mobilgeräten erhalten dafür eine Android-Lizenz.

Missbräuchliches Verhalten
Aufgrund der Lizenzierungsbedingungen war für Hersteller die Installation des Appstores Google-Play auf einem Gerät daran gekoppelt, dass die App Google-Suche und der Browser Google Chrome auf dem Gerät ebenfalls vorinstalliert werden. Google gewährte Herstellern von Mobilgeräten sowie Betreibern von Mobilfunknetzen zudem erhebliche finanzielle Anreize dafür, dass sie auf allen Android-Geräten ihres Sortiments ausschließlich die Google-Suche und keine andere Suchmaschine vorinstallierten. Außerdem mussten sich Hersteller, um Google-Anwendungen auf ihren Geräten vorinstallieren zu dürfen, dazu verpflichten, keine Geräte zu entwickeln oder zu verkaufen, die mit alternativen Android-Versionen, die nicht durch Google genehmigt wurden („Android-Forks“), betrieben werden.

Beschluss der Kommission
Die Kommission stellte in ihrem Beschluss vom 18.07.2018 fest, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für Android-App-Stores eine marktbeherrschende Stellung mit jeweils über 90 % Marktanteil hat. Durch die oben beschriebenen Praktiken konnte Google Android nach Ansicht der Kommission dazu verwenden, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen.

Durch die Koppelung des Play Stores an die Vorinstallation von Google-Suche und Google Chrome wurden Herstellern Anreize genommen, konkurrierende Suchmaschinen- und Browser-Apps auf ihren Geräten vorzuinstallieren. Verbrauchern wurden dadurch weniger Anreize zum Herunterladen solcher Apps geboten. Die Kommission stufte die Zahlungen von Google an Hersteller von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern als illegal ein. Dabei wies die Kommission die Einwände von Google, die Zahlungen seien notwendig gewesen, um Hersteller davon zu überzeugen, Geräte für das Android-System herzustellen, zurück. Die Verpflichtung der Hersteller, keine mit Android-Forks betriebenen Geräte zu entwickeln oder zu vertreiben, führte nach dem Beschluss der Kommission zu einer Verringerung der Entwicklung und des Verkaufs solcher Geräte. Demnach hielt das Verhalten von Google einige Hersteller davon ab, Geräte, die mit dem Android-Fork „Fire OS“ von Amazon betrieben wurden, zu entwickeln und zu verkaufen.

Für diese Verstöße setzte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von EUR 4,34 Mrd. fest und verpflichtete Google, das illegale Verhalten einzustellen. Im Fall der Nichteinhaltung müsste Google Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, zahlen. Opfer der wettbewerbswidrigen Praktiken von Google haben die Möglichkeit, von Google vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Schadenersatz zu verlangen.

Autorinnen: Christina Hummer & Eva Niel