Mitteilung der Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission gegen Gazprom wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Die Europäische Kommission („Kommission“) hat am 22.04.2015 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Offene Aktiengesellschaft Gazprom („Gazprom“) mit dem Verdacht erlassen, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten missbraucht hat. Demnach wird Gazprom ein Verstoß gegen Artikel 102 AEUV vorgeworfen.

Gazprom ist ein russischer Erdgaslieferant mit Hauptsitz in Moskau, welches eine marktbeherrschende Stellung mit Anteilen von zwischen 50% zu 100% in den Gasmärkten in allen mittel- und osteuropäischen Ländern hat. Die russische Föderation hält 50% der Aktien von Gazprom.

Die Kommission gelangte zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Gazprom die Abschottung der Gasmärkte in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und der Slowakei, mittels bestimmten Geschäftspraktiken begehrt hat. Um dieses Ziel zu erreichen, hat Gazprom unter anderem seinen Kunden untersagt, das von ihnen erworbene Erdgas in andere Länder zu verkaufen. Darüber hinaus wird Gazprom auch vorgeworfen, seine Gaslieferungen mit unabhängigen Verpflichtungen von Großhändlern hinsichtlich der Gastransportinfrastruktur verknüpft zu haben. Dabei habe es zB die Gaslieferung an Großhändlern in Bulgarien und Polen von Investitionen in einem von Gazprom geleitetes Pipelineprojekt abhängig gemacht. Mithin behauptet die Kommission, dass Gazprom den landesübergreifenden Transport von Erdgas beschränkt hat, um seine marktbeherrschende Stellung in den jeweiligen nationalen Märkten zu halten oder zu verstärken. Die Kommission vermutet mithin, dass Gazprom durch die Abschottung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs künstlich hohe Preise für seine Produkte verlangt hat.

Gazprom bestreitet derzeit die Vorwürfe der Kommission und behauptet, dass die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission unbegründet sei. In einer auf dieser Mitteilung reagierenden Pressemitteilung bestätigte das russische Unternehmen, dass es sich streng an den internationalen sowie jeweiligen nationalen Vorschriften hält und vorweg um eine akzeptable Lösung anhand bisheriger Vereinbarungen zwischen der russischen Regierung und der Europäischen Kommission ersucht.

Autoren:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn