Vereinfachungspaket der Kommission für Zusammenschlüsse

Am 05.12.2013 nahm die Europäische Kommission („Kommission”) das Paket zur Vereinfachung des Verfahrens für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung („FKVO“) an, welches seit dem 01.01.2014 gilt. Weiters hat die Kommission auch den Umfang der erforderlichen Unterlagen für alle Anmeldungsverfahren reduziert.

Bei Zusammenschlüssen, die keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen, erfolgt die Prüfung der Kommission durch ein vereinfachtes Verfahren. Durch das Vereinfachungspaket erweitert sich der Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens auf Zusammenschlüsse zwischen Wettbewerbern mit einem gemeinsamen Marktanteil von bis zu 20% (bisher nur 15%).

Auch die Marktanteilsschwellen für Zusammenschlüsse zwischen Zulieferer und Hersteller bzw. Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen auf vertikaler Ebene wurden um 5% erhöht. Somit kann für eine vereinfachte Anmeldung der gemeinsame Marktanteil bei bis zu 30% liegen.

Vom vereinfachten Verfahren werden durch das Vereinfachungspaket auch Zusammenschlüsse umfasst, bei denen der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen zwischen 20% und 50% liegt, wenn der Anstieg der Marktanteile durch den Zusammenschluss gering ist.

Unternehmen, die die Verweisung von der Kommission an Mitgliedstaaten oder umgekehrt beantragen, müssen hierfür ab nun erheblich weniger Angaben machen. Zudem können auch Unternehmen in sehr klaren Fällen einen Zusammenschluss direkt bei den Mitgliedstaaten anmelden.

Dieses „Vereinfachungspaket“ soll den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens zur Prüfung unproblematischer Zusammenschlüsse so ausweiten, dass 60% bis 70% aller Fälle davon umfasst werden. Hierdurch wird eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen und Berater hinsichtlich der Vorbereitungen einer Anmeldung und die damit verbunden Kosten erwartet.

Autoren:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn