Bundeskartellamt: Geldbuße wegen vertikaler Preisbindung

Das Bundeskartellamt hat am 12.05.2015 eine Geldbuße in Höhe von EUR 300.000 gegen United Navigation GmbH („United“) verhängt. Grund hierfür war die Vereinbarung von Mindestweiterverkaufspreisen von United mit seinen Händlern für den Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2014.

United ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Ostfildern, welches im Geschäftsbereich der Navigation tätig ist. Es entwickelt und vertreibt portable Navigationsgeräte der Marken Becker und Falk.

United hatte nach dem Bericht des Bundeskartellamts insbesondere die online-Preise der Navigationsprodukte überwacht und Händler, die den vorgegebenen Mindestpreis unterschreiten, darauf aufmerksam gemacht. Weiters wurde Händlern, die die Preisvorgabe nicht einhielten, mit Lieferstopps und rechtlichen Verfahren, wenn sie die Preise nicht aufrecht halten, gedroht. Darüber hinaus wurden von United auch gewisse Boni an Händler für die Preiseinhaltung versprochen.

Das Verfahren wurde durch eine Kooperation zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde („BWB“) und des deutschen Bundeskartellamtes eingeleitet und durchgeführt.

Das Bundeskartellamt hat in der relativ niedrigen Höhe der Geldbuße die Zahlungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft von United berücksichtigt.

Autoren:

Dr. Christina Hummer
Ori Kahn