Bauwerkvertragsrecht Teil 2: Kalkulationsirrtum – das unbekannte Wesen?

Vortrag, Linz, 13.06.2019 18:00


Vortragender:

Mag. Edwin Scharf, Rechtsanwalt, Österreich

Inhalt:

Vortragende von SAXINGER:
Mag. Paul Haider
Mag. Edwin Scharf

Veranstaltungsort:
SAXINGER
Böhmerwaldstraße 14
4020 Linz

Dauer:
Donnerstag, 13.06.2019, ab 18.00 Uhr

Inhalt:
Oft wird er erwähnt, aber nur selten ist wirklich bekannt, was einen Kalkulationsirrtum ausmacht und wann er tatsächlich ein „gefährliches“ bzw. „erfolgversprechendes“ Instrumentarium des Claim Managements ist. Um einen Werkvertrag zur Vertragsanpassung oder gar Vertragsaufhebung anfechten zu können, müssen nämlich diverse Voraussetzungen gegeben sein.

Die maßgebenden Fragestellungen dazu sind:

  • Unter welchen Voraussetzungen liegt ein beachtlicher Geschäftsirrtum oder Erklärungsirrtum überhaupt vor?
  • Wann ist er hingegen als ein bloßer (unbeachtlicher) Motivirrtum zu qualifizieren?
  • Welche unterschiedlichen Ziele (Rechtsfolgen) werden mit einem Kalkulationsirrtum bezweckt?
  • Wie gehen Sie dabei als Auftragnehmer am zweckmäßigsten vor?
  • Wie können Sie als Auftraggeber effektiv reagieren oder im besten Fall bereits vorbeugen?

Wie ist das Verhältnis und welche Unterschiede bestehen zu den anderen Anspruchsgrundlagen von Mehrkosten?

Kontakt:
Für Fragen zur Veranstaltungen steht Ihnen Frau Julia Hiessl gerne zur Verfügung.

E-Mail: event@saxinger.com
Tel: +43 732 603030-511