Österreich: Justitia 4.0 – das Für und Wider digitaler Gerichtsprozesse und Notariatsakte in Österreich

Wie in zahlreichen anderen Ländern findet die Digitalisierung auch in Österreich Eingang in sämtliche Lebensbereiche. Auch die Justiz will nun ein Angebot an digitalen Leistungen zur Verfügung stellen und damit die digitale Akten- und Verfahrensführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vorantreiben – unter anderem werden damit auch mündliche Verhandlungen mittels Videotechnologie ermöglicht. Schon bisher war es möglich, einzelne Befragungen digital mittels „geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung“ abzuhalten – nicht aber ganze Verhandlungen. Mit der Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 sollen nun die erforderlichen gesetzlichen Begleitregelungen geschaffen werden. Die Begutachtungsfrist der ZVN 2021 endete am 05.09.2021.

Derzeit sind die Gerichtsverfahren mittels Videoübertragung nur für den Bereich des streitigen Zivilrechts möglich. Rechtsgrundlage für Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz ist das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz. Strafprozesse oder familienrechtliche Angelegenheiten bleiben damit vorerst außen vor. Auch dem Grundprinzip der Volksöffentlichkeit kann entsprochen werden – etwa durch die Übertragung der Verhandlung in einem öffentlichen Gerichtssaal. Ob Verhandlungen mittels Videokonferenz abgehalten werden, liegt im Ermessen des Gerichts, die Parteien können eine Videokonferenz anregen. Voraussetzungen für die Abhaltung einer digitalen Gerichtsverhandlung sind:

  • das Einverständnis der Vertragsparteien. Deren Einverständnis gilt allerdings schon dann als erteilt, wenn sie innerhalb einer vom Gericht festgesetzten Frist nicht widersprechen,
  • die Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung,
  • die Eignung dieser Vorgehensweise für das in der Tagsatzung vorgesehene Programm
  • dass diese Vorgangsweise auch unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie tunlich ist und die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, um die Tagsatzung verfahrenskonform abzuhalten.

Die Covid-19 Pandemie hat den Grundstein für Gerichtsverhandlungen via Videokonferenz gelegt und auch Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben diesbezüglich bereits zahlreiche Erfahrungen gesammelt. Insbesondere vorbereitende Tagsatzungen in Zivilverfahren wurden aufgrund der Covid-19 Pandemie hauptsächlich über Zoom-Meetings durchgeführt. Diese Verhandlungen wurden von den Parteien, die in der Regel keine Einwände gegen die Abhaltung der Tagsatzung via Zoom-Meeting hatten, sehr gut angenommen, da ihnen so auch teilweise eine weite Anreise zu Gericht erspart blieb.

Die Umsetzung in der Praxis gestaltete sich relativ einfach. Urkunden werden in der Tagsatzung zB per E-Mail dem Verhandlungsrichter „vorgelegt“. Die Verhandlung via Videokonferenz ist dennoch aus unserer Sicht noch nicht geeignet, eine Präsenzverhandlung vollwertig zu ersetzen, da der persönliche Eindruck im Rahmen der Beweisaufnahme (noch) nicht im selben Ausmaß gewonnen werden kann. Unser Fazit aus der Praxis: Für kürzere Verhandlungen wie vorbereitende Tagsatzungen bei denen Vergleichsgespräche geführt werden und das Prozessprogramm mit den Parteien erörtert wird, sind Verhandlungen via Videokonferenz vorteilhaft, da man sich die Anreise zu Gericht bzw auch allfällig notwendige Substitutionen durch einen Kollegen vor Ort erspart.

In Bezug auf Notariatsakte können seit der Änderung der Notariatsordnung im Jahr 2020 Notariatsakte, sonstige öffentliche oder öffentlich zu beglaubigenden Urkunden und notarielle Beglaubigungen im Wege elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten errichtet werden.

Unmittelbar nach Inkrafttreten des 4. COVID Gesetzes und der damit verbundenen Änderung der Notariatsordnung hat unsere Kanzlei den österreichweit ersten Abschluss eines Notariatsakts über eine Anteilsabtretung an einer GmbH via Videokonferenz & Handysignatur begleitet. Die Beteiligten haben sich dabei unter anderem aus Los Angeles, Berlin und München zugeschaltet.

Inwieweit virtuelle Gerichtsverfahren und Notariatsakte zum Regelfall werden und Verhandlungen im Gerichtssaal ersetzen werden, wird die Praxis zeigen.



Autor: Michaela Nill
Autor: Clemens Harsch