Spanien: Brexit – Was gilt im spanischen Aufenthalts- und Arbeitsrecht?

Einreise und Aufenthalt

Nach dem Ende der Übergangsfrist gelten seit dem 01.01.2021 für britische Staatsangehörige in Spanien grundsätzlich die gleichen Rechte wie für alle Nicht-EU-Ausländer. Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Withdrawal agreement bietet jedoch in verschiedenen Punkten einige Erleichterung.

Wohnsitz vor dem 01.01.2021

Wenn britische Staatsbürger vor dem 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz in Spanien hatten, können sie ab 2021 ihren Aufenthalt in Spanien beantragen, als ob sie EU-Bürger wären. Britische Staatsbürger, die seit mehr als 5 Jahren im Besitz einer "EU-Aufenthaltsbescheinigung" sind, können bevor ihr Dokument abläuft direkt einen Daueraufenthalt beantragen. Das neue Aufenthaltsdokument ist 10 Jahre gültig und ist als "permanent" gekennzeichnet.

Wohnsitz nach dem 01.01.2021

Seit Beginn des Jahres muss jeder britische Staatsbürger, der länger als 3 Monate in Spanien leben möchte, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Erwerbstätigkeit

Um als Arbeitnehmer in Spanien arbeiten zu können, müssen sich britische Staatsbürger für einen der beiden Wege entscheiden:

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer.

Dazu muss der Antragsteller ein Stellenangebot vorlegen, das in die im Nationalen Beschäftigungssystem (SNE) vorgesehenen Berufe passt oder nachweisen, dass er von der Anwendung dieses Systems ausgenommen ist und mit jedem Stellenangebot eingestellt werden kann.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitskräfte.

Um diese Genehmigung zu erhalten, ist es erforderlich, eine höhere Ausbildung zu haben, die mit der angebotenen Position in Verbindung steht, und dass das Jobangebot ein hohes Gehalt enthält (mehr als EUR 54.500,00 pro Jahr für Geschäftsführer und Manager und mehr als EUR 40.500,00 für andere Fachkräfte).

In allen anderen Fällen, wenn der britische Staatsbürger nicht als Angestellter nach Spanien kommen möchte, gibt es die allgemeinen Möglichkeiten der Visa:

  • Investorenvisum, wenn der Interessent beabsichtigt, eine Investition in Immobilien zu tätigen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
  • Studentenvisum, es kann von dem Interessenten anschließend in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden.
  • Nicht gewinnbringender Aufenthalt, der den Besitz ausreichender wirtschaftlicher Mittel und eine private Krankenversicherung voraussetzt.

Angestellte können für einen konkreten Auftrag vorübergehend von ihrem Arbeitgeber nach Spanien entsendet werden. Hierfür müssen diverse Anforderungen erfüllt sein, u.a. muss der Angestellte in seinem Ursprungsland die Tätigkeit „gewöhnlich“ und bereits seit mehr als einem Jahr ausgeübt haben. Zudem muss er in dem entsendenden Unternehmen länger als neun Monate angestellt gewesen sein.