Gericht bestätigt Zusammenschlussverbot für Deutsche Börse und NYSE Euronext

Am 09.03.2015 bestätigte das Gericht in der Rechtssache T – 175/12 Deutsche Börse AG gegen Kommission den Beschluss der Europäischen Kommission („Kommission“) COMP/.6166 Deutsche Börse / NYSE Euronext vom 01.02.2012, welches einen Zusammenschluss von Deutsche Börse AG („Deutsche Börse“) und NYSE Euronext („NYSE“) verboten hat.

NYSE ist eine amerikanische Holdinggesellschaft, welche am Markt für den Börsenhandel in den Vereinigten Staaten sowie in Europa tätig ist. Der Handel von Derivaten ist eines ihrer Hauptsegmente. NYSE handelt über deren Terminbörse NYSE Liffe („Liffe“) mit Sitz in London. Liffe betreibt auch den Börsenhandel von Finanzderivaten in Paris, Amsterdam, Brüssel und Lissabon.

Deutsche Börse ist eine deutsche börsennotierte Kapitalgesellschaft, welche unter anderem auch den europaweiten Handel von Derivaten über eine Tochtergesellschaft, Eurex Zürich AG bzw deren Tochtergesellschaft Eurex Frankfurt AG („Eurex“), führt. Dabei ist die Clearinggesellschaft der Deutschen Börse, Eurex Clearing AG, welches die Börsengeschäfte der Deutschen Börse letztendlich abwickelt, wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft von Eurex.

Deutsche Börse und NYSE konkurrieren auf dem Markt für börsengehandelte Derivate über ihre jeweiligen Börsen. Beide Unternehmen betreiben die weltweit größten Terminbörsen (Eurex und Liffe), welche insgesamt mehr als 90% aller weltweiten Transaktionen von europäischen börsengehandelten Finanzderivaten durchführen.

Die Kommission analysierte daraufhin die potentiellen wettbewerbsrelevanten Konsequenzen des Zusammenschlusses auf dem Finanzmarkt, auf welchem beide Unternehmen tätig sind. Gemäß dem Urteil des Gerichts entschloss die Kommission zu Recht, dass dabei börsengehandelte Derivate („EDT“) und außerbörslich gehandelten Derivate („OTC“) zwei voneinander unterschiedliche, selbständige Märkte mit jeweiligen Submärkten darstellen.

Aufgrund des geplanten Zusammenschlusses wäre insbesondere der Wettbewerb auf den Märkten der europäischen Zins-, Aktien- und Aktienindexderivaten erheblich beeinträchtigt. Dabei kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen würde, da durch diesen Zusammenschluss die Deutsche Börse eine marktbeherrschende bzw Quasimonopolstellung auf dem europäischen Markt für börsengehandelte Derivate zukommen würde, wobei 90% der weltweiten börsengehandelten europäischen Derivaten über die Tochtergesellschaft der Deutschen Börse laufen würde.

Mithin wäre der Wettbewerb, der gerade zwischen NYSE und Deutsche Börse auf diesen Märkten am bedeutsamsten ist, fast ausgeschlossen. Weiters wäre es zukünftig für andere unmöglich, in diesen Märkten einzutreten, und mithin einen wirksamen Wettbewerb aufrecht zu halten. Konsequenz hiervon wäre nach der Beurteilung der Kommission eine Verringerung des Anreizes für die Einführung weiterer Innovationen hinsichtlich Technologie, des Prozesses und des Designs auf diesen Märkten. Da die Deutsche Börse auch keine durch diesen Zusammenschluss resultierende Effizienzgewinne, welche die Beeinträchtigung des Wettbewerbs überwiegen, nachweisen konnte, wurde das geplante Vorhaben untersagt.

Autoren:

Dr. Christina Hummer

Ori Kahn